top of page

Seitentitel

Barrierefreiheitserklärung

​

Stand der Erklärung: Juni 2025​

Gültig für: www.autohaus-liebsch.de

 

​

Einleitung

​

Das Autohaus Liebsch ist bestrebt, seine Webseite im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind dabei die Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.

​

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

​

Diese Website ist derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Es werden derzeit keine anerkannten Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA systematisch angewendet. Eine technische Prüfung der Barrierefreiheit wurde bislang nicht durchgeführt.

​

Wir befinden uns aktuell in der Planungs- und Prüfphase. Eine sukzessive Umsetzung barrierefreier Inhalte, Strukturen und Funktionen ist vorgesehen.

​

Noch bestehende Barrieren

​

Derzeit können u. a. folgende Barrieren bestehen:

​

  • Nicht alle Bilder verfügen über Alternativtexte.

  • Die Struktur von Überschriften, Links und Navigationselementen ist nicht vollständig barrierefrei.

  • Die Tastaturnavigation ist noch nicht durchgängig möglich.

  • Farbkontraste entsprechen ggf. nicht den Vorgaben.

  • Es ist keine Unterstützung für Screenreader optimiert eingerichtet.

​

Geplante Maßnahmen

​

Wir planen folgende Verbesserungen:

​

  • Erarbeitung eines barrierefreien Webdesign-Konzepts

  • Umsetzung der Anforderungen gemäß WCAG 2.1, Level AA

  • Prüfung der Inhalte mit Tools zur Barrierefreiheitsanalyse

  • Einrichtung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses

​

​

Kontakt und Feedback

​

Sollten Sie auf unserer Webseite auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der digitalen Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

​

Bitte schreiben Sie an:

📧 barrierefrei@autohaus-liebsch.de

 

 

 

Schlichtungsverfahren

​

Sollten Sie auf Ihre Rückmeldung zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß §16 BGG wenden. Diese ist wie folgt erreichbar:

Schlichtungsstelle BGG

​

bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

​

Mauerstraße 53

10117 Berlin

​

📧 info@schlichtungsstelle-bgg.de

🌐 www.schlichtungsstelle-bgg.de

bottom of page